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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Florizon Event & Medientechnik – Version 1.0 (Stand: Oktober 2025)

 

§ 1 Geltungsbereich

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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Florizon Event & Medientechnik, Inhaber Florian Golda, Am Angerberg 6, 82131 Gauting – nachfolgend „Florizon“ – und ihren Kunden über die Vermietung, den Verkauf oder die Erbringung technischer Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik.

  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Florizon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

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§ 2 Vertragsschluss

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  1. Angebote von Florizon sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung (z. B. E-Mail, PDF-Signatur, digitale Bestätigung) zustande.

  3. Digitale oder elektronische Unterschriften gelten als verbindlich.

  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

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§ 3 Leistungsumfang

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  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

  2. Florizon ist berechtigt, gleichwertige Geräte oder Materialien zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

  3. Florizon darf zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte oder Subunternehmer einsetzen.

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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

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  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise (inkl. MwSt.) verbindlich.

  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  3. Im Verzugsfall werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB, bei Verbrauchern 5 Pp.) berechnet.

  4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  5. Florizon kann Teilrechnungen stellen, wenn Teilleistungen erbracht werden.

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§ 5 Stornierung / Rücktritt durch den Kunden

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  1. Für Dry-Hire-Vermietungen (reine Materialmiete ohne Personal) fallen bei Stornierung keine pauschalen Gebühren an. Der Kunde trägt lediglich bereits entstandene Aufwände (z. B. Bearbeitung, Disposition, Reservierungskosten).

  2. Für Full-Service-Projekte, d. h. Aufträge mit Aufbau, Betreuung, Transport oder technischer Planung, gelten – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde – folgende Stornoregelungen:

    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Auftragswerts

    • bis 14 Tage: 50 %

    • bis 7 Tage: 75 %

    • ab 7 Tage oder bei Nichtantritt: 100 % des Auftragswerts

  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Florizon ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

  4. Bereits angefallene Fremdkosten (Drittmieten, Genehmigungen u. Ä.) sind stets vollständig zu erstatten.

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§ 6 Pflichten des Kunden / Genehmigungen / Versorgung

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  1. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Genehmigungen, Anzeigen und behördlichen Erlaubnisse (z. B. bau-, sicherheits- oder lärmschutzrechtlich) rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  2. Der Kunde stellt eine ausreichende Stromversorgung sicher. Florizon haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unzureichende Stromzufuhr entstehen, sofern diese nicht von Florizon verursacht wurden.

  3. Bei Outdoor-Veranstaltungen hat der Kunde geeignete Wetterschutzmaßnahmen zu treffen, sofern keine anderweitige Absprache besteht.

  4. Florizon unterhält keine Versicherung für vom Kunden gemietetes Material. Der Kunde kann für die Mietzeit eine Transport- oder Eventversicherung auf eigene Kosten abschließen.

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§ 7 Übergabe, Rückgabe und Gefahrübergang

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  1. Die Übergabe erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, am Lagerstandort von Florizon in Gauting.

  2. Bei Versand oder Transport geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde.

  3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe über.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, das Miet- oder Kaufmaterial unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und Beanstandungen spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

  5. Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig und gereinigt bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Verspätete Rückgaben können mit der vereinbarten Tagesmiete pro angefangenem Tag berechnet werden.

  6. Bei Rückgabe verschmutzter Geräte kann Florizon die Reinigung nach Aufwand berechnen.

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§ 8 Haftung und Obhutspflichten des Mieters

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  1. Der Kunde verpflichtet sich, das überlassene Material sorgfältig zu behandeln, gegen Diebstahl, Witterung und unsachgemäße Verwendung zu schützen und nur bestimmungsgemäß einzusetzen.

  2. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Mietsache bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich eines angemessenen Abzugs „neu für alt“, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

  3. Normale Abnutzung und Verschleiß (z. B. Leuchtmittel, übliche Gebrauchsspuren) gehen nicht zu Lasten des Kunden.

  4. Bei von Florizon betreuten Veranstaltungen haftet der Kunde nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht werden.

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§ 9 Haftung von Florizon

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  1. Florizon haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Florizon nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Florizon verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung; die Haftung ist auf deren Deckungssumme begrenzt.

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§ 10 Eigentumsvorbehalt (beim Verkauf)

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  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Florizon.

  2. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

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§ 10a Gewährleistung und Garantie (beim Verkauf)

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  1. Gesetzliche Gewährleistung

    Für Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

    Bei gebrauchter oder vorführgenutzter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 12 Monate ab Lieferung.

    Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  2. Mängelanzeige

    Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

    Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.

  3. Ausschlüsse

    Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, äußere Einflüsse,

    Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder normale Abnutzung (z. B. Leuchtmittel, Akkus, Kabelbrüche) entstehen.

  4. Herstellergarantie

    Soweit der Hersteller eine Garantie gewährt, richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den Garantiebedingungen

    des jeweiligen Herstellers. Florizon übernimmt keine eigenständige Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.

 

§ 11 Höhere Gewalt

Kann Florizon ihre Leistung infolge höherer Gewalt (z. B. Sturm, Pandemie, Stromausfall, Streik, Lieferstörung) nicht erbringen, ruhen die Vertragspflichten für die Dauer und den Umfang der Behinderung. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen, Vorauszahlungen werden – abzüglich dieser – erstattet.

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§ 12 Datenschutz

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Florizon verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von Florizon.

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§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Rechtswahl

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  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Starnberg ausschließlicher Gerichtsstand.

  3. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von Florizon in Gauting.

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§ 14 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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